Grundsatzerklärung

Grundsatzerklärung zur Einhaltung der Menschenrechte und Umweltbelange

Die Josef Blässinger GmbH + Co. KG ist sich als ein Betrieb mit internationalen Geschäftsbeziehungen seiner sozialen und ökologischen Verantwortung bewusst und setzt sich daher für eine Verbesserung der weltweiten Menschenrechtslage entlang ihrer Lieferketten ein und gestaltet ihre Geschäftsbeziehung mit Blick auf ihre Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung für alle Beteiligten sozial und ökologisch.

Des Weiteren stellt die Josef Blässinger GmbH + Co. KG hohe Anforderungen an ihr ethisches Verhalten. Die Globalisierung und der technische Fortschritt führen zu einer stetig fortschreitenden Verflechtung der internationalen Märkte, was sowohl Chancen als auch Herausforderungen mit sich bringt. Durch die Erschließung neuer Märkte und Produktionsstätten werden in den Ursprungsländern Arbeitsplätze und Wohlstand geschaffen.

Zur gleichen Zeit muss dafür Sorge getragen werden, dass international anerkannte Menschenrechte in den Lieferketten eingehalten und umweltbezogene Risiken vermieden werden und deren Durchsetzung keine Intransparenz entgegensteht.

Wir, die Josef Blässinger GmbH + Co.KG, bekennen uns dazu, die Menschenrechte des Einzelnen zu achten, zu schützen und einzuhalten.

Zu dieser Verantwortung als Unternehmen stehen wir, unabhängig von der Fähigkeit oder Bereitschaft der Staaten ihrer Verpflichtung zum Schutz der Menschenrechte nachzukommen. Dazu gehört zum Verständnis der Josef Blässinger GmbH + Co. KG insbesondere, Kinderarbeit sowie Zwangsarbeit auszuschließen, faire Löhne zu bezahlen und auf angemessene und sichere Arbeitsbedingungen vor Ort hinzuwirken.

Für die Josef Blässinger GmbH + Co. KG ist eine Gleichberechtigung aller selbstverständlich und wir benachteiligen niemanden aufgrund des Geschlechtes, der Abstammung, der Rasse, der Sprache, der Heimat und Herkunft, des Glaubens, der religiösen oder politischen Anschauungen oder aufgrund einer Behinderung oder Ähnliches.

Wir sprechen uns ausdrücklich gegen jegliche Anwendung von körperlicher, sexueller und psychologischer Gewalt und Belästigung aus. Die Einhaltung von Gesetzen, Rechtsverordnungen und sonstigen Rechtsvorschriften zum Umweltschutz und umweltschutzrechtlichen behördlichen Anordnungen ist für uns ebenfalls selbstverständlich. Auch ein ethisch einwandfreies Verhalten nach innen und außen ist ein wesentlicher Grundwert der Josef Blässinger GmbH + Co. KG. Korruption, Geldwäsche und Praktiken, die zu einer Beschränkung des Wettbewerbs führen, lehnen wir ab. Vorstehende Erwartungen, die wir als Josef Blässinger GmbH + Co. KG an uns auf allen Hierarchieebenen stellen, stellen wir auch an unsere Geschäftspartner, die uns mit Waren beliefern oder die für uns Dienstleistungen erbringen (einheitlich „Lieferanten“).

 

Die Josef Blässinger GmbH + Co. KG hat ein Risikomanagement eingerichtet, um Verstöße gegen Menschenrechte innerhalb der Lieferkette zu vermeiden, rechtzeitig zu erkennen und etwaige Verstöße wirkungsvoll zu beseitigen. Im Rahmen des Risikomanagements führen wir regelmäßig eine Risikoanalyse durch. Sie basiert auf international anerkannten Indizes, die das Risiko von Menschenrechtsverletzungen, Verletzung von Gewerkschaftsrechten, Umweltaspekten und Korruption in einzelnen Ländern bewerten. Des Weiteren basiert die Risikoanalyse auf einer individuellen Bewertung der priorisierten Lieferanten. Gegenstand der Bewertung sind u.a. die Antworten des Lieferanten auf unsere vordefinierten Fragen, die auf dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz in der jeweils gültigen Fassung fußen.

Die Antworten des Lieferanten werden mittels einer softwarebasierten Lösung systemseitig analysiert und einer Risikobewertung unterzogen. Daraus leiten wir je nach Feststellung Maßnahmen zur Risikobeseitigung ab und fordern den Lieferanten zur Umsetzung der Maßnahmen auf. Dabei kontrollieren wir den Lieferanten. Ergebnis unserer aktuellen Risikoanalyse ist, dass wir ein besonderes Augenmerk auf den Arbeits- und Gesundheitsschutz und faire Arbeitsbedingungen legen müssen. Hierbei nehmen wir auch unsere priorisierten Lieferanten in die Pflicht und erwarten von diesen, dass sie sich auf Einhaltung unseres Code of Conducts für Geschäftspartner verpflichten und unsere dort verankerten Werte und Grundsätze beachten. Mittelbare Lieferanten werden wir ebenfalls in unsere Risikoanalyse einbeziehen, sobald uns tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, die eine Verletzung von Menschenrechten möglich erscheinen lassen. Wir führen die Risikoanalyse einmal jährlich sowie anlassbezogen durch. Je nach Ergebnis der zukünftigen Risikoanalysen werden wir unsere Maßnahmen zur Wahrung der Menschenrechte anpassen. Unsere Mitarbeitenden werden regelmäßig geschult, diese Werte und Grundsätze im Betrieb zu leben. Dies beginnt mit der Kenntnis unserer Werte und Grundsätze und der bewussten Wahrnehmung von Verstößen gegen diese Prinzipien, die über festgelegte Prozesse aufgegriffen und bearbeitet werden, um dann in geeignete Maßnahmen für den Betrieb zu münden.

Dies gilt auch für Hinweise Dritter. Hierzu haben wir ein Hinweisgebersystem unter www.blaessinger.whistleport.de eingerichtet, an die Verstöße anonym gemeldet werden können.

Für die Einhaltung dieser Leitlinien steht die Josef Blässinger GmbH + Co. KG ein.

Die Geschäftsführung der Josef Blässinger GmbH + Co. KG

Stand 01/2024